Regeln für den Sportunterricht an unserer Schule
Regeln für den Sportunterricht an unserer Schule
Entsprechend der gesetzlichen Rahmenvoraussetzungen im Erlass des Kultusministers:
– „ Sicherheitsmaßnahmen im Sportunterricht“
– “Verordnung über Verfahren zur näheren Ausgestaltung der Schulpflicht“
– „Verwaltungsvorschrift Leistungsbewertung im Sportunterricht“
gelten an unserer Schule folgende Regeln für den Sportunterricht:
Sportkleidung
- Lehrer und Schüler tragen Sportkleidung ( Schuhe mit abriebfester Sohle- Straßenschuhe sind nicht erlaubt)
- Schmuck ablegen, Ohrringe rausnehmen oder mit Pflaster abkleben (Ohrringstechen in die Ferien verlegen)
- lange Haare zusammenbinden (Zopfgummi )
- Brillenträger sollten eine Sportbrille tragen oder wenn möglich Brille abnehmen
- aus hygienischen Gründen Unterhemd ausziehen
- ohne geeignete Sportkleidung und ohne Schuhe aus Sicherheitsgründen keine Teilnahme am Sportunterricht erlaubt (Mitteilung an die Eltern)
- Wechseln der Kleidung nach dem Sportunterricht (Hygiene, Vorbeugen von Erkältungskrankheiten)
- von Frühjahr bis Herbst gehen wir bei trockenem Wetter auf den Sportplatz
( Wechselschuhe für drinnen und draußen oder zu jeder Sportstunde Sohlen putzen)
Befreiung vom Sportunterricht
- körperliche Beeinträchtigungen (Epilepsie, Asthma, Diabetes u.a.) sollten sowohl dem Klassenleiter als auch dem Sportlehrer angezeigt werden ( vor allem bei Lehrerwechsel im Schuljahr)
- Schüler können aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise vom Sportunterricht befreit werden (ärztliches Attest)
- für einzelne Stunden schriftliche Befreiung von den Eltern mit Begründung möglich
- befreite Schüler können zu Hilfsdiensten herangezogen werden
- bei Nichtteilnahme am Schwimmunterricht werden die Schüler bis 13.30 Uhr in der Schule betreut
- auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus religiösen Gründen eine zeitweise Befreiung vom Sport-oder Schwimmunterricht erfolgen, die Entscheidung trifft der Schulleiter
Leistungsbewertung
- erfolgt auf der Grundlage der Handreichung zur Ermittlung und Bewertung der allgemeinen und spezifischen sportmotorischen Leistungsfähigkeit
- Lernbereitschaft, Leistungswille und das sportliche Miteinander sind zu berücksichtigen
- nicht erbrachte Leistungen aus Gründen der Verweigerung werden mit der Note „6“ bewertet